Viele Haustierbesitzer stellen sich vor einem Umzug die Frage, ob Haustiere in der künftigen Mietwohnung erlaubt sind. Denn: In Mietwohnungen kann es zu Schwierigkeiten mit dem Vermieter kommen, vor allem, wenn Schäden durch das geliebte Haustier auftreten. Der Vermieter kann daher im Mietvertrag bestimmte Festlegungen treffen.
Ein absolutes Haustierverbot ist im Mietvertrag nicht möglich. Es hängt von der Tierart ab, ob der Vermieter deren Haltung verbieten darf. Möchten Sie in einer Mietwohnung Haustiere halten, muss die Tierhaltung angemessen sein. In diesem Artikel erfahren Sie, was Sie bei Haustieren in einer Mietwohnung beachten müssen.
Rechtliche Grundlagen für Haustiere in der Mietwohnung
Der Vermieter darf Haustiere in der Mietwohnung nicht grundsätzlich verbieten. Eine Klausel im Mietvertrag, die generell die Haustierhaltung verbietet, ist unwirksam. Der Bundesgerichtshof bestätigte 2013 in einem Urteil (BGH Az: VII ZR 168712), dass ein allgemeines Haustierverbot unwirksam ist. Die Richter begründeten ihr Urteil damit, dass eine allgemeine Verbotsklausel für Haustiere eine unangemessene Behandlung von Mietern darstellen würde.
Ein ähnliches Urteil vom Bundesgerichtshof gab es bereits 1993 (BGH VII ZR 10/92). Auch gemäß diesem Urteil ist die Haustierhaltung in Mietwohnungen nicht grundsätzlich verboten. Dennoch dürfen nicht immer alle Arten von Haustieren in Mietwohnungen gehalten werden.
Es gibt jedoch kein Gesetz, das die Haustierhaltung im Mietvertrag regelt. Allerdings gilt der Gleichbehandlungsgrundsatz. Erlaubt der Vermieter einem Mieter die Haltung von Haustieren und verbietet er einem anderen Mieter, ein Haustier derselben Art zu halten, verstößt er gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz.
Haustierverbot abhängig von der Art der Tiere
Ob der Vermieter die Haltung von Haustieren im Mietvertrag untersagen darf, hängt von der Art der Tiere ab. Das Mietrecht unterscheidet zwischen zwei Gruppen von Tieren. Die erste Gruppe bilden die Kleintiere. Die Haltung von Kleintieren ist erlaubt, da sie keinen Schaden anrichten und von ihnen keine Gefahr ausgeht. Es kommt hier jedoch auch auf die Art der Kleintiere an. Die zweite Gruppe stellen Hunde und Katzen dar, bei denen der Vermieter im Einzelfall entscheiden darf, ob er deren Haltung erlaubt. Auch die Haltung verschiedener exotischer Tiere, die potenziell gefährlich sein können, muss der Vermieter nicht gestatten.
Kleintiere – was gehört dazu?
Kleintiere sind in Mietwohnungen laut Urteil des Bundesgerichtshofs von 2013 grundsätzlich immer erlaubt, wenn es sich um die folgenden Tierarten handelt:
- Hamster
- Meerschweinchen
- Kaninchen
- Mäuse
- Zierfische
- Wellensittiche
Für diese Kleintiere müssen Sie nicht die Genehmigung des Vermieters einholen. Die Anzahl dieser Tiere muss sich jedoch in einem angemessenen Rahmen bewegen. Diese Kleintiere verursachen keinen störenden Lärm, richten keine Schäden in der Wohnung an und verlassen die Wohnung nicht. Der Vermieter darf Ihnen die Haltung solcher Tiere nicht untersagen.
Tiere, die Sie dem Vermieter melden müssen
Zu den Kleintieren gehören jedoch auch verschiedene Vögel, kleinere exotische Echsen, Vogelspinnen, Frettchen oder Ratten. Die Haltung dieser Kleintiere muss der Vermieter nicht erlauben. Möchten Sie solche Tiere in der Mietwohnung halten, müssen Sie das dem Vermieter melden.
Vor Ratten ekeln sich viele Menschen, weshalb bereits vor Gericht Haltungsverbote für sie verhängt wurden. Frettchen können zu Geruchsbelästigungen führen und daher verboten werden. Papageien und verschiedene Sittiche kann der Vermieter verbieten, da sie für eine starke Geräuschkulisse sorgen können.
Exoten wie Vogelspinnen, verschiedene Echsen, Gift- und Würgeschlangen kann der Vermieter immer verbieten, da von ihnen eine Gefahr ausgeht. Sie sollten die Haltung solcher Tiere immer dem Vermieter melden.
Der Vermieter darf auch die Hundehaltung untersagen. Das gilt vor allem bei Kampfhunden, die auch als Listenhunde bezeichnet werden. Daher ist es möglich, dass der Vermieter einem Mieter die Haltung eines Labradors oder Schäferhunds in der Wohnung erlaubt, einem anderen aber die Haltung eines Staffordshire Terriers verbietet. Das liegt daran, dass von solchen Listenhunden eine stärkere potenzielle Gefahr ausgeht. Die Haltung von Listenhunden müssen Sie immer melden, auch wenn sonst Hunde erlaubt sind.
Hunde und Katzen in der Mietwohnung
Soll ein Hund oder eine Katze in Ihre Mietwohnung einziehen, benötigen Sie vorher die Erlaubnis Ihres Vermieters. Auch hier gilt kein generelles Verbot. Der Vermieter kann im Einzelfall entscheiden, ob er der Haltung eines Hundes oder einer Katze zustimmt.
Hat der Vermieter einem Mieter die Haltung eines Hundes oder einer Katze erlaubt und verbietet er das jedoch einem anderen Mieter, muss er seine Entscheidung nachvollziehbar begründen. Handelt es sich um einen Blindenhund oder Therapiehund, muss der Vermieter der Haltung zustimmen, auch wenn er sonst die Hundehaltung verbietet.
Das Mietrecht schreibt den Abschluss einer Tierhaftpflichtversicherung nicht vor. Der Vermieter kann jedoch von Ihnen verlangen, dass Sie eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abschließen, vor allem, wenn Sie sich einen Hund in die Wohnung holen. Schäden durch Katzen sind in der Regel durch die Privathaftpflichtversicherung abgedeckt. Prüfen Sie zur Sicherheit die Police Ihrer Privathaftpflichtversicherung. Für entstandene Schäden durch diese Tiere müssen Sie zumeist als Mieter aufkommen.
Tipp: Gestattet der Vermieter die Haltung einer Katze in der Mietwohnung, gehört das zum vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung. Für die Beseitigung von Kratzspuren müssen Sie als Mieter nicht zwingend aufkommen. Dazu gibt es ein Urteil des Amtsgerichts Berlin-Köpenick (AG Berlin-Köpenick, Az.: 8 C 126/98).
Widerruf der Erlaubnis zur Tierhaltung
Hat der Vermieter der Haltung einer Katze oder eines Hundes zugestimmt, kann er seine Erlaubnis widerrufen, wenn triftige Gründe dafür vorliegen. Das ist beispielsweise bei aggressivem Verhalten von Hunden möglich. Der Vermieter muss Ihnen eine Frist setzen, in der Sie sich um den Auszug des Tiers kümmern. Er darf Ihnen kündigen, wenn Sie seiner Aufforderung nicht nachkommen.