Gilt Hundegebell als Ruhestörung?

12.06.2024 / Hunde

Hunde sind beliebte Haustiere, doch können sie durch ihr Gebell das friedliche Miteinander zwischen ihrem Besitzer und den Nachbarn auf eine harte Probe stellen.

Das gilt in Mietwohnungen ebenso wie bei Eigenheimen, vor allem, wenn die Nachbarn in der Mittagsruhe gestört oder früh am Morgen aus dem Schlaf gerissen werden. 

Lautes und anhaltendes Hundegebell stellt eine Lärmbelästigung dar. Aus einer friedlichen Nachbarschaft kann ein handfester Rechtsstreit werden, der vor Gericht endet, wenn sich Nachbarn belästigt fühlen.

Daher gilt es, zu klären, wie viel Lärm erlaubt ist und wann das Gebell als Ruhestörung gilt. 

Ist es Ruhestörung, wenn ein Hund bellt?

Hundegebell ist nicht grundsätzlich eine Ruhestörung. Es ist völlig natürlich, dass Hunde bellen, beispielsweise, wenn sie melden, dass sich ein Fremder dem Grundstück nähert oder wenn sie vor etwas Angst haben. Das ist auch für die Nachbarn zumutbar.

Um zu entscheiden, ob es sich um Ruhestörung handelt, kommt es darauf an, wann und wie lange der Vierbeiner bellt. 

Es ist für die Nachbarn zumutbar, wenn:

  • der Hund nur hin und wieder bellt,
  • das Gebell nur kurzzeitig ist und nur wenige Minuten anhält,
  • der Hund nicht in den festgelegten Ruhezeiten zwischen 22 Uhr und 6 Uhr in der Nacht und während der Mittagsruhe zwischen 13 Uhr und 15 Uhr bellt
  • oder es sich nicht um das Gebell mehrerer Hunde gleichzeitig handelt.

In anderen Fällen kann das Gebell eine Ruhestörung darstellen. Hundebesitzer müssen sich nicht immer von ihrem Liebling trennen, doch können sie Auflagen erhalten, das Gebell in den Griff zu bekommen und die Nachbarn nicht zu belästigen. 

Tipp: Wer in der Nacht mit dem Hund spazieren geht, da er am Tag aufgrund seiner Arbeit oder anderer Umstände keine Gelegenheit dazu hat, darf das laut Deutschem Mieterbund. Hundebesitzer müssen in diesem Fall nur dafür sorgen, dass der Hund dabei keinen Lärm verursacht. 

Wann gilt Hundegebell als Ruhestörung?

Zu Hundegebell als Ruhestörung gibt es bereits viele Gerichtsurteile. In den einzelnen Gemeinden können verschiedene Vorschriften für die Hundehaltung gelten, die sich aus den Gemeindesatzungen ergeben. In jedem Fall gilt es als Ruhestörung, wenn der Hund innerhalb der Ruhezeiten bellt. Bezüglich der Ruhezeiten können ebenfalls in den einzelnen Gemeinden unterschiedliche Regelungen gelten. 

Hundegebell gilt als Ruhestörung, wenn ein Hund mehr als zehn Minuten ununterbrochen bellt und die Lärmbelästigung durch den Hund insgesamt 30 Minuten am Tag überschreitet. Verschiedene Rechtsurteile sind Beispiele dafür, ab wann das Gebell eine Ruhestörung darstellt: 

  • Urteil des OLG Hamm vom 11. April 1988, Az.: 22 u 265/87 aufgrund einer Klage, da ein Hund dauerhaft 45 bis 75 Minuten am Tag bellte.
  • Urteil des OLG Hamm vom 16.11.1989, Az.: 22 U 249/89, da ein Hund häufig während der Ruhezeiten bellte. Als Ruhezeit gilt nach diesem Urteil die Zeit zwischen 21 Uhr bis 7 Uhr morgens, doch können je nach Gemeinde andere Regelungen gelten.
  • Urteil des AG Bremen vom 5. Mai 2006, Az.: 7 C 240/2005, da ein Hund regelmäßig zu verschiedenen Zeiten bellte.

Was Nachbarn tun können

Nachbarn können sich über den Hund beschweren und auch klagen. Wer in einer Mietwohnung wohnt und sich durch einen Hund gestört fühlt, kann auch eine Mietminderung verlangen. Nachbarn von Hundebesitzern in Mietwohnungen sollten sich an den Vermieter wenden. Nur der Vermieter kann in der Regel Ansprüche gegen den Hundehalter geltend machen. Er kann Schadenersatz vom Hundehalter verlangen. Schlimmstenfalls kann der Vermieter die Abschaffung des Hundes verlangen oder dem Hundebesitzer kündigen. 

Nachbarn in ländlichen Gebieten, die nicht zur Miete wohnen, können das Ordnungsamt einschalten, wenn sie sich durch einen Hund belästigt fühlen. Das Ordnungsamt kann Anordnungen gegen den Hundehalter erlassen, beispielsweise, dass der Hundehalter seinen Vierbeiner zu den Ruhezeiten in einem geschlossenen Raum unterbringt, wo das Gebell nicht stört. Hundegebell als Ruhestörung kann auch mit einem Bußgeld sanktioniert werden. 

Für Nachbarn, die sich durch einen Hund gestört fühlen, ist es immer sinnvoll, zunächst ein freundliches Gespräch mit dem Hundebesitzer zu suchen und ihn zu bitten, eine geeignete Lösung zu finden. Lässt sich keine Einigung erzielen, sollte der Nachbar ein Lärmprotokoll erstellen. Darin hält er fest, zu welchen Zeiten und wie lange der Hund bellt. Ein solches Lärmprotokoll dient auch als Grundlage, wenn das Ordnungsamt eingeschaltet wird oder der Nachbar sich beim Vermieter beschwert. 

Was Hundehalter gegen das Bellen tun können

Hundehalter haben oft keinen Einfluss darauf, dass der Hund bellt. Das kann der Fall sein, wenn eine Katze oder ein anderes Tier auf das Grundstück kommt und den Hund stört. Mit einem Leckerchen lässt sich ein Hund mitunter schnell beruhigen. 

Bellt der Hund häufig und wird er draußen gehalten, sollte der Besitzer ihn zumindest zu den geltenden Ruhezeiten ins Haus nehmen. Sinnvoll ist ein Hundetraining mit einem professionellen Hundetrainer. Der Trainer kommt auch zum Hundebesitzer ins Haus, denn so kann er sich ein Bild von den Umständen machen. Er hält Tipps bereit, wie der Hundebesitzer das Bellen in den Griff bekommen kann. Viele Hundetrainer bieten auch ein spezielles Anti-Bell-Training an. 


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